Sitzung: 05.04.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0889/2016
Beschluss:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Geilenkirchen-Bauchem, Nierstraßer Weg, wird zur Offenlage gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Alt. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB verabschiedet.
Stadtverordneter Benden verwies auf seine Aussagen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu diesem Punkt. Seine Fraktion halte es für falsch, dass im Ergebnis eine Satzung entstehe, die den persönlichen Nutzen vor das Allgemeinwohl stelle. Die Bebauung greife in Umwelt und Landschaft ein. Im Wahlprogramm aller im Rat vertretenen Fraktionen sei Umwelt ein Punkt gewesen. Hier könne nun ein Zeichen gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
30 |
Nein: |
5 |
Enthaltung: |
0 |