Beschlussvorschlag:

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 113 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet.


Die unter TOP 1 geführte Aussprache bezog sich auch auf die Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 113 zur Offenlage, sodass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen gab.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0