Sitzung: 22.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0981/2017
Beschlussvorschlag:
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 113 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet.
Die unter TOP 1 geführte Aussprache bezog sich auch auf die Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 113 zur Offenlage, sodass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen gab.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |