Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der festgesetzten max. Gebäudehöhe wird antragsgemäß erteilt.


Der Ausschussvorsitzende stellte fest, dass aufgrund der ausführlichen Vorlage ein Vortrag entbehrlich sei und man unmittelbar mit der Beratung beginnen könne.

 

Herr Laumen bezeichnete die Firma LBBZ als Glücksfall für die Stadt und man könne stolz sein, das Unternehmen in Geilenkirchen angesiedelt zu haben. Gegen die Befreiung bestünden keine Bedenken. Ein leidiges Thema sei die Parksituation im Umfeld des Betriebes, die immer wieder Anlass zur Kritik biete. Zu nennen seien hier insbesondere die Transportfahrzeuge der Firma selbst, die auf der Straße abgestellt würden. Er erkundigte sich danach, wie diesem Problem in der Baugenehmigung Rechnung getragen werde.

 

Herr Alexander Jansen beschrieb die zurzeit bestehende Rechtslage. Nach der Bauordnung NRW müssten entsprechende Stellplätze für die Mitarbeiter- und auch Firmenfahrzeuge auf dem Grundstück selbst ausgewiesen werden. Dies betreffe auch den konkreten Fall. Aufgrund einer Änderung der Bauordnung NRW sei es künftig notwendig, die Stellplatzproblematik in einer speziellen Ortssatzung zu regeln. Aus seiner Sicht werde sich die Parksituation mit Abschluss der Baumaßnahmen entspannen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0