Beschluss:

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 113 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet. Auf die Niederschrift aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 22.06.2017 in Bezug auf die Festsetzung der Traufhöhen wird verwiesen.

 


Stadtverordneter Kleinen führte aus, dass der Punkt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung näher betrachtet worden sei. In der Niederschrift sei festgehalten worden, dass einem Änderungsantrag auf Überschreitung der Traufhöhen auf 2 m stattgegeben worden sei. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sollten dementsprechend geändert werden. Dies sei nicht in dem Beschlussvorschlag zur Ratssitzung berücksichtigt.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass der Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss in die textlichen Festsetzungen übernommen werde, die zur Offenlage bereitgestellt würden. Vielleicht hätte in einem Beiblatt hierüber noch eine Information gegeben werden können.

 

Stadtverordneter Kleinen meinte, dass eine Aktualisierung der Unterlagen notwendig gewesen sei. Immerhin beschließe der Rat auch über die Anlagen zur Vorlage.

 

Beigeordneter Mönter antwortete, dass die Anlagen zu bereits besprochenen Vorlagen für Ratssitzung normalerweise nicht nochmal beigefügt würden. Er betonte, dass der Detailpunkt der Traufhöhe für die Offenlage in den textlichen Festsetzungen geändert worden sei und dies entscheidend für den Bebauungsplan sei.

 

Der Vorschlag des Stadtverordneten Weiler, im heutigen Beschlussvorschlag eindeutig auf die Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu verweisen, wurde einhellig angenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0