Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der festgesetzten max. Gebäudehöhe wird antragsgemäß erteilt.


Bürgermeister Schmitz erklärte, dass es vorliegend um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 im Gewerbegebiet Niederheid gehe. Wie die Stadtverordneten der Vorlage entnehmen könnten, wolle die Firma LBBZ für die Herstellung der Karosserie des Street-Scooters eine neue Konstruktionshalle bauen, die eine Höhe von 12,50 m erreichen könne. Die Voraussetzungen zur Erteilung der beantragten Befreiung lägen vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0