Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedete in einzelnen Abstimmungen jeweils einstimmig die Bebauungspläne zu TOP 2.2-2.8 sowie das Konzept gem. TOP 2.1., damit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und der anderen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden können. Bei TOP 2.6 wurde auf den Ausschluss von Vergnügungsstätten verzichtet.

 

 


Bürgermeister Fiedler schlug vor, zunächst über TOP 2.1 zu beraten und abzustimmen und erst im Anschluss die Punkte 2.2 bis 2.8 zu beschließen.

 

Stadtverordneter Kravanja teilte mit, dass seine Fraktion alle Unterpunkte des zweiten Tagesordnungspunktes kritisch sehe. Die Entscheidung sei, egal in welche Richtung man tendiere, schwer. Die bewusste Steuerung des Einzelhandels berge viele Gefahren für den Einzelhandel. Kleinere Einzelhändler in der Innenstadt würden durch das neue Einzelhandelskonzept unterstützt. Ein Einzelhändler mit größerem Raumbedarf hätte in der Innenstadt wiederum Probleme, einen geeigneten Standort zu finden. Die Stadt könnte also auf der anderen Seite auch ausbluten, wenn sich viele Ansiedlungsinteressenten abwenden würden. Die Frage sei nun, welcher Weg geringere Gefahren und die größeren Möglichkeiten berge. Natürlich müsse das Zentrum geschützt werden und seine Fraktion werde dem Vorschlag zustimmen. Sollte aber ein attraktiver Einzelhandel in der Innenstadt – trotz intensiver Suche – nicht fündig werden, erwarte er von der Verwaltung das notwendige Fingerspitzengefühl, diesem Einzelhändler auch außerhalb des Zentrums eine geeignete Fläche zur Verfügung stellen zu können.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen erwähnte, dass die SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bereits ihre Zustimmung zum vorgestellten Konzept zum Ausdruck gebracht habe; nach wie vor halte die Fraktion jedoch für sinnvoll, im Bereich des Bebauungsplanes 86 auf einen Ausschluss von Vergnügungsstätten zu verzichten. Natürlich habe sich auch ihre Fraktion Sorgen aufgrund des Konzeptes gemacht. Diese seien durch die Aussagen von Herrn Alexander Jansen in der Ausschusssitzung gemindert worden, da das Konzept ja nicht für immer so bleiben müsse. Vielleicht bestehe auch die Möglichkeit, falls ein Einzelhändler in der Innenstadt nicht die passende Immobiliengröße vorfinde, diesem ein Angebot im Außenbereich zu unterbreiten. So könnten alle Bedarfe bestmöglich abgedeckt werden. Ansonsten stimme die Fraktion der Vorlage so zu.

 

Stadtverordnete Frohn schloss sich an, dass auch ihre Fraktion Bedenken habe. In der Innenstadt seien keine Ladenlokale in allen Größen vorhanden. Vielleicht könnte das Konzept dahingehend verändert werden, dass Einzelhandel ab einer bestimmten Größe auch in den Gewerbegebieten zulässig sei. Diesen Vorschlag würde sie gerne zur Diskussion stellen.

 

Stadtverordneter Benden meinte, dass in der Ratssitzung nicht die Diskussion der Ausschusssitzung wiederholt werden könne. Natürlich habe auch seine Fraktion ein wenig Bauchschmerzen bei dem Konzept. Andererseits habe die Stadt qualifizierte Mitarbeiter in der Wirtschaftsförderung, die mit Sicherheit die Innenstadt stärken würden. In den Nachbarkommunen seien ähnliche Konzepte aufgelegt worden. Darüber hinaus habe Geilenkirchen wenige Leerstände. Auffallend seien lediglich die Leerstände im ehemaligen Eisenjansen-Haus und Grafen. Und hierbei helfe das Konzept. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Und sollte der gegenteilige Fall eintreten, habe man mittelfristig noch immer die Möglichkeit anderweitige Maßnahmen zu treffen. Seine Fraktion halte das Konzept für ein vernünftiges Mittel der Steuerung und werde der Vorlage zustimmen.

 

Stadtverordneter Wolff erklärte, dass seine Fraktion ebenfalls Bedenken bei Verabschiedung des Konzepts habe. Problematisch sei, dass eventuell attraktive Ansiedlungsinteressenten durch die Beschränkung des Konzepts verloren würden. Auch in den Nachbarstädten oder in Holland würden andere Konzepte verfolgt. Zudem sei die Forderung des Stadtverordneten Kravanja nach „Fingerspitzengefühl“ oder die kurzfristige Abänderung bestehender Bebauungspläne vermutlich nicht so einfach wie dargestellt; immerhin müsse geltendes Recht beachtet werden.

 

Bürgermeister Fiedler warf ein, dass seines Erachtens aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung falsch zitiert worden sei. Die Öffentlichkeit sollte nicht den Eindruck gewinnen, dass jeglicher Einzelhandel aus den Gewerbegebieten herausgehalten werden solle. Vielmehr werde zwischen verschiedenen Typen von Einzelhandel differenziert. Einzelhandel würde zukünftig nicht kategorisch in der Innenstadt angesiedelt. Zudem gehe die Stadt Geilenkirchen den gleichen Weg wie eine angrenzende Nachbarkommune der Städteregion Aachen, die besonders erfolgreich Einzelhandel im Kern angesiedelt habe. Das habe dem wirtschaftlichen Gedeihen nicht geschadet.

 

Stadtverwaltungsrat Alexander Jansen betonte, dass eine Leerstandsproblematik trotz des Ausbaus des Alt-Extra Geländes in der Innenstadt gegeben sei, da keine langfristige Prognose über die Kundenentwicklung in dem neuen Einkaufszentrum gegeben werden könne. Das Problem liege nicht bei der Flächengröße der vorhandenen Geschäftslokale; in den ehemaligen Häusern Eisenjansen oder Grafen seien Flächen von weit mehr als 150 m² vorhanden. Das Konzept könne abgeändert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Ein Bebauungsplan werde grundsätzlich als Satzung erlassen und sei eine materielle Rechtsgrundlage. Darüber hinaus gelte er in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und lediglich durch privatrechtliche Vereinbarungen könnten individuelle Regelungen getroffen werden. Die Änderung eines Bebauungsplanes komme einem Eingriff in bestehende Satzungen gleich. Er führte weiter aus, dass ein Steuerungsinstrument in einem Bebauungsplan seine Wirkung nach fünf bis sieben Jahren entfalte und dann tatsächlich Ergebnisse zu beobachten seien. Auf die Nachfrage der Stadtverordneten Frohn antwortete er, dass die Ansiedlung von Einzelhandel ab einer bestimmten Größe im Gewerbegebiet den eigentlichen Zielen des vorgelegten Konzepts völlig zuwiderlaufe und daher nicht möglich sei. Zwei Nachbarkommunen hätten als alte Zechenstädte landes- und regionalplanerisch andere Voraussetzungen, so dass hier relativ nah am Siedlungsbereich Gewerbe- und Industriegebiete angesiedelt werden könnten. 

 

Stadtverordneter Kravanja machte deutlich, dass er mit Fingerspitzengefühl keinen Verstoß gegen geltendes Recht meine. Mit Fingerspitzengefühl meine er eher das Verhalten der Stadt im „worst-case“, d.h. bei Ansiedlungsinteresse von Media-Markt, C&A oder Deichmann und keiner passenden Immobilie in der Innenstadt.

 

Stadtverwaltungsrat Jansen antwortete, dass das Verhalten der Stadt für zukünftige Situationen zurzeit nur schwer abzusehen sei. Immerhin sei eine derartige Entscheidung immer auch abhängig von den aktuellen Lebensbedingungen und dem Sortiment in der Innenstadt. Zudem müssten städtebaulich vertretbare Gründe für eine Abweichung vom Konzept gegeben sein, die Belange der zentralen Versorgungsbetriebe sowie die Nahversorgung nicht beeinträchtigt sein. Die neue Landesregierung habe zudem angekündigt den derzeit bestehenden Landesentwicklungsplan zu überarbeiten. Die Frage nach der Reaktion der Verwaltung könne jetzt nicht generell beantwortet werden.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen fragte nach, wie schnell ein Bebauungsplan bzw. eine Satzung für den Fall, dass das Einzelhandelskonzept nicht passe, geändert werden könne.

 

Stadtverwaltungsrat Jansen erwiderte, dass die Änderung eines Bebauungsplanes je nach Situation 10 Monate bis 1 ½ Jahre in Anspruch nehme.

 

Stadtverordneter Wolff erläuterte, dass heute eine Entscheidung über das vorgelegte Einzelhandelskonzept getroffen werden müsse. Wenn ein bestimmter Weg eingeschlagen werde, dann müsse eventuell auch mit Klagen gerechnet werden. Die Konsequenzen müssten gesehen werden. Er hoffe, dass die heutige Entscheidung im Sinne der Stadt getroffen werde.

 

Bürgermeister Fiedler warf ein, dass auch andere Kommunen sehr gut mit dem vorgestellten Konzept fahren würden und rief zur Abstimmung auf.

 

An den Abstimmungen zu den folgenden Punkten nahmen verschiedene Stadtverordnete aufgrund von Befangenheit nicht teil:

 

TOP 2.2                                   Stadtverordneter Melchers (Betriebsgelände des Vaters in dem Bereich)

TOP 2.3 und TOP 2.7 Stadtverordneter Paulus (Firmengebäude in dem Bereich)

TOP 2.5 und TOP 2.6 Stadtverordneter Wolff (Betriebsgelände in dem Bereich)

 

     


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

0

Nein:

0

Enthaltung:

0