Zu 1)

 

Stadtverordneter Gerads stellte fest, dass er mit der bisherigen Regelung bezüglich der Faktionszuwendungen zufrieden sei. Da eine Änderung allerdings vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschrieben sei, müsse man sich für eine der vorgeschlagenen Varianten entscheiden. Die Bürgerliste würde dem Vorschlag a) Variante 1 aus der Verwaltungsvorlage zustimmen. Bei den anderen Vorschlägen würde sie sich enthalten oder dagegen aussprechen.

 

Stadtverordneter Weiler bedankte sich bei der Verwaltung dafür, dass sein Vorschlag als Tischvorlage für alle Ausschussmitglieder ausgelegt worden sei und bei Herrn Hilgers für die Ausarbeitung der Vorlage. Die CDU-Fraktion habe keine Bedenken, die Fraktionszuwendungen aufgrund des ergangenen Urteils neu zu berechnen. Eine Pro-Kopf-Verteilung sei nicht mehr zulässig. Die Möglichkeit der Neuberechnung durch die vorgeschlagene degressiv-proportionale Verteilung komme für ihn nicht in Betracht, da der Verlust für die CDU-Fraktion mindestens bei 1.400 € läge. Er befürworte, einen Sockelbetrag anzuwenden, wolle den Vorschlag der Verwaltung allerdings erweitern. Bei seinem Vorschlag habe er die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EntschVO NRW) als Verteilungsschlüssel für den Sockelbetrag angesetzt. Nach der EntschVO erhielten im Rat vertretene Einzelpersonen den einfachen Satz der Aufwandsentschädigung, während Fraktionsvorsitzende, deren Fraktion bis zu sieben Mitglieder hätten, den doppelten Satz bekämen. Fraktionsvorsitzende, deren Fraktion acht oder mehr Mitglieder hätten, erhielten den dreifachen Satz. Wende man dieses Schema auf den Sockelbetrag an, würde die CDU-Fraktion den dreifachen Sockelbetrag erhalten. Alle weiteren Fraktionen würden den zweifachen Sockelbetrag und fraktionslose Stadtverordnete den einfachen Satz erhalten. In seiner Vorlage könne man erkennen, wie groß der Verlust bzw. der Gewinn der Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten im Vergleich zum bisherigen System sei. Würde man den Sockelbetrag mit 5 % des Gesamtbetrages gewichten, läge der Betrag für die CDU bei 3.511,20 €. Dies würde ein Verlust von 88,80 € bedeuten. In dieser Variante entstünden lediglich den CDU- und SPD-Fraktionen Verluste. Alle weiteren Fraktionen und fraktionslose Stadtverordnete erhielten leichte Zugewinne. Seines Erachtens sollte der Sockelbetrag höher gewichtet werden, da er zur Abdeckung der Fixkosten der Fraktionen diene.

 

Stadtverordneter Kleinen erklärte, dass sich die Fraktion „Geilenkirchen bewegen!“ und FDP dem Vorschlag der CDU-Fraktion anschließe, da sich ihre Erläuterungen mit den Vorstellungen seiner Fraktion decken würden. Er wies darüber hinaus auf einen Rechenfehler in der Vorlage hin. Auf Seite 5 der Vorlage (Vorschlag b) Variante 2) sei der Betrag für die Fraktion „Für GK“ zu hoch.

 

Stadtverordneter Jansen erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag der CDU-Fraktion mittragen werde. Seine Fraktion befürworte außerdem, dass Ratsmitglieder, die wenig Einsatz oder Präsenz zeigen würden, einen so geringen Betrag wie möglich erhalten würden.

 

Stadtverordneter Mingers stellte fest, dass kein inhaltlicher Unterschied zwischen der jetzigen Vorlage und der aus dem Jahre 2013 vorliege. Damals habe man auf Vorschlag des Stadtverordneten Wolff einstimmig beschlossen, die Fraktionszuwendungen an der Fraktionsstärke zu orientieren. In der aktuellen Vorlage heiße es, dass die Hauptsatzung aufgrund der Rechtslage und der bisherigen Rechtsprechung geändert werden müsse. Er erkundigte sich, inwiefern die Hauptsatzung rechtswidrig sei.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Rechtsprechung eindeutig sei und sich der Rat im Jahr 2013 bewusst über die aktuelle Rechtslage hinweggesetzt habe.

 

Stadtverordneter Mingers zitierte aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2013. Herr Klee habe erklärt, dass man jede Veränderung in diesem Zusammenhang beschließen könne. Herr Klee habe weiterhin erklärt, dass der Rat zu der Überzeugung kommen könne, dass der Grundbedarf für die Fraktionen durch die im Haushaltsplan als geldwerte Leistungen ausgewiesenen Mittel gedeckt sei. Stadtverordneter Mingers wies darauf hin, dass die geldwerten Leistungen nicht unerheblich seien und dass kleine Fraktionen mehr davon profitieren würden als größere. An der Rechtslage bezüglich der Pro-Kopf-Pauschale habe sich bis heute nichts geändert. Die Verwaltung wolle aufgrund des Gerichtsverfahrens neues Recht schaffen. Da keine neue Rechtsgrundlage vorliege, habe man fünf Jahre lang falsches Recht angewandt.

 

Auf die Nachfrage des Stadtverordneten Benden, ob der niedrige prozentuale Anteil des Sockelbetrages am Gesamtbetrag rechtskonform sei, antwortete Beigeordneter Brunen, dass man dies nicht mit Sicherheit sagen könne. Das BVerwG erkläre, dass es falsch sei, keinen Sockelbetrag anzusetzen, aber nicht definiere, welche Mindestgröße dieser haben müsse. Auf Grundlage der erbrachten Verwendungsnachweise der Fraktionen, die für die vergangenen Jahre ausgewertet worden seien, könne von einer Angemessenheit des Sockelbetrags ausgegangen werden.

 

Die Nachfrage des Stadtverordneten Grundmann beantwortete Beigeordneter Brunen damit, dass die den Fraktionen kostenlos zur Verfügung gestellten Räume in den Gesamtbetrag der Fraktionszuwendungen einkalkuliert seien. Wären Fraktionen dazu gezwungen, selbstständig Räume anzumieten, müssten die hierfür anfallenden Kosten zu dem aktuellen Betrag der Fraktionszuwendungen hinzugefügt werden.

 

Stadtverordneter Volles befürwortete den Vorschlag der CDU-Fraktion. Er sei sich allerdings unsicher, ob es richtig sei, dass der Sockelbetrag an der Fraktionsgröße definiert werden könne.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass man die Rechtssicherheit nicht garantieren könne, die Methode aber rechnerisch nachvollziehbar sei.

 

Stadtverordneter Jansen schlug vor, über den Vorschlag der CDU-Fraktion abzustimmen. Der Vorschlag sei gerecht, da größere Fraktionen naturgemäß einen größeren Sockelbetrag benötigen würden.

 

Stadtverordneter Weiler erläuterte die unterschiedliche Gewichtung der Sockelbeträge anhand des Beispiels des Zeitschriften-Abonnements. Für eine Fraktion mit zwei Mitgliedern sei eine Zeitschrift ausreichend. Eine Fraktion mit etwa 15 Mitgliedern benötige hingegen mehrere Zeitschriften. Hieran könne man erkennen, dass größeren Fraktionen ein höherer Sockelbetrag gewährt werden müsse.

 

Beschluss zu 1):

 

  1. Fraktionen, Gruppen und fraktionslose Stadtverordneten werden Haushaltsmittel nach § 56 Abs. 3 GO NRW gemäß dem Vorschlag der CDU-Fraktion mit einem Sockelbetrag in Höhe von 5 % des Gesamtbetrages zugewiesen. § 16 Absätze 1, 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen ändern sich entsprechend.
  2. Der Gesamtbetrag der Zuwendungen unter 1. wird bis zum 31.12.2019 auf 9.120 € festgelegt. Ab dem 01.01.2020 bemisst sich der Gesamtbetrag an dem Durchschnittswert der gesamten nachgewiesenen Aufwendungen der Fraktionen aus den letzten drei Jahren. Dieser Betrag wird jährlich angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Zu 2)

 

Stadtverordneter Weiler erklärte, dass die CDU-Fraktion dagegen sei, § 16 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen zu streichen. Dieser laute momentan: „Den Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Stadtverordneten werden nach Verfügbarkeit Räume im Rathaus zugewiesen. Er schlage vor, den Abschnitt folgendermaßen zu ergänzen: „ … Räume im Rathaus oder in anderen städtischen Gebäuden zugewiesen, wenn die jeweiligen Fraktionen, Gruppen oder der/die fraktionslose Stadtverordnete damit einverstanden ist.“ Die Verwaltung würde die Fraktionsräume gerne aus dem Rathaus ins ESC auslagern. Die SPD und CDU hätten sich hiergegen gewehrt. Die Verwaltung dürfe diesbezüglich nicht über die Köpfe der Fraktionen hinweg entscheiden.

 

Stadtverordneter Grundmann pflichtete dem Stadtverordneten Weiler bei. Er gab zu bedenken, dass die Mieten momentan in die Kalkulation der Fraktionszuwendungen einbezogen seien. Je nachdem, welche Entscheidung getroffen werde, müssten die auszuzahlenden Geldmittel angepasst werden.

 

Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass die Grünen ebenfalls weiterhin im Rathaus tagen würden, obwohl ihnen ein Raum im ESC zugewiesen worden sei. Aufgrund einiger Veränderungen gehe er davon aus, dass die Fraktionen noch vor den Kommunalwahlen wieder einen festen Raum im Rathaus hätten. Es sei problematisch, dass den fraktionslosen Stadtverordneten nach der jetzigen Fassung der Hauptsatzung ein Raum zustehe. Dies müsse geändert werden. Da die Geldmittel bereits für die fraktionslosen Stadtverordneten erhöht würden, seien diese mit einem erhöhten Bedarf bereits berücksichtigt. Wenn es rechtlich nicht nötig sei, sollten die fraktionslosen Stadtverordneten aus § 16 Abs. 5 der Hauptsatzung gestrichen werden, auch wenn ihm das persönlich für den Stadtverordneten Mingers leid tue.

 

Beigeordneter Brunen räumte ein, dass es sich um einen Fehler in der Vorlage handle. Absatz 5 müsse nicht komplett gestrichen werden, sondern nur das Wort „fraktionslose Ratsmitglieder“. Diese dürften nach geltender Rechtsprechung ungleich gegenüber Fraktionen behandelt werden. Die komplette Argumentation sei in den Erklärungen der Vorlage ersichtlich.

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Mingers, welche Fraktionsräume ausgelagert worden seien, erklärten die Stadtverordneten Banzet und Jansen, dass ihre Fraktionen im Rathaus tagen würden.

 

Stadtverordneter Gerads betonte, dass sich die Fraktion Bürgerliste im ESC wohl fühle. Sie würden dem Vorschlag der CDU-Fraktion zustimmen. Es tue ihm für den Stadtverordneten Mingers leid.

 

Stadtverordneter Jansen gab in Bezug auf den Vorschlag der CDU-Fraktion zu bedenken, dass die Verwaltung grundsätzlich beschließen könne, die Fraktionen aus dem Rathaus auszulagern. Er wolle diesen Vorschlag ergänzen, indem den Fraktionen und Gruppen „vorrangig“ Räume im Rathaus zugewiesen werden sollten. Die Verwaltung könne nicht gezwungen werden, Räume zu schaffen.

 

Stadtverordneter Weiler verdeutlichte, dass nach seinem Vorschlag das Einverständnis der Fraktionen eingeholt werden müsse.

 

Beigeordneter Brunen führte aus, dass es das Ziel sei, schnellstmöglich Alternativen in anderen Gebäuden zu schaffen, um die Fraktionen alsbald wieder im Rathaus unterbringen zu können.

 

Stadtverordneter Kleinen schlug vor, die Ergänzung des Stadtverordneten Jansen enger zu fassen. Anstelle des Wortes „vorrangig“ solle „grundsätzlich“ gewählt werden.

 

Beschluss zu 2):

 

§ 16 Abs. 5 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

„Den Fraktionen und Gruppen werden nach Verfügbarkeit grundsätzlich Räume im Rathaus oder in anderen städtischen Gebäuden zugewiesen, wenn die jeweilige Fraktion oder Gruppe damit einverstanden ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.