Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Planungsvorentwurf zur Erneuerung der Kanalisation und der Straßen in der ehemaligen Fliegerhorstsiedlung Teveren, westlich der Lilienthalallee und die Durchführung einer Einwohnerversammlung am 06.06.2018 werden beschlossen.

 


Ausschussvorsitzender Paulus begrüßte die Herren Klingebiel, Offer und Rausch vom Ingenieurbüro Achten und Jansen aus Aachen.

Herr Klingebiel stellte in Zusammenarbeit mit Herrn Offer den Bauvorentwurf zur Erneuerung der Kanäle und Straßen in der Fliegerhorstsiedlung des 1. Bauabschnittes vor. (s. Anlage)

 

Nach dem Vortrag sprach Ausschussvorsitzender Paulus den Ausbau des östlichen Teils an. Im östlichen Teil seien die Straßen ebenfalls sehr schlecht, aber bereits ein Großteil der Häuser in Privatbesitz. Der Wirtschaftsweg vor der Fliegerhorstsiedlung führe für Radfahrer in die Beckstraße. Seiner Meinung nach sei es sinnvoll, den Radweg in das Radwegenetz aufzunehmen und frühzeitig auszubauen.

 

Stadtverordnete Grundmann bedankte sich für die Ausführungen und sprach die Problematik bei den Hausanschlüssen an. Hier müsse man den Anwohnern rechtzeitig die Kosten benennen können, welche sie zu tragen haben und bat um entsprechende Auskunft.

 

Herr Klingebiel erwiderte, dass Hausanschlüsse neu anzulegen seien. Auf die Bewohner kämen wahrscheinlich Kosten von ca. 400,- € bis 600,- € für jeden laufenden Meter Grabenverbau für die Kanalleitung auf dem eigenen Grundstück zu. Für den Ausbau des Radweges habe man zum jetzigen Zeitpunkt keinen Auftrag erhalten.

 

Stadtverordneter Kleinen erklärte, der Vorlage zuzustimmen. In den Plänen sei das enthalten, was die Anwohner wünschten, nämlich neue Wege und Kanalanschlüsse. In der Versammlung müsste man den Einwohnern verdeutlichen welche Kosten ihnen entstehen könnten. Dabei würden auf die Einwohner ja nicht nur die Kosten eines neuen Anschlusses zukommen.

 

Ausschussvorsitzender Paulus stellte klar, dass die Kosten für den Kanalbau nicht umgelegt würden.

 

Stadtverordneter Volles erkundigte sich nach den Anschlüssen, welche auf die andere Hausseite verlegt werden müssten. Diese Kosten solle man genauer beziffern.

 

Herr Klingebiel antwortete, dass man grundsätzlich Kanalleitungen im Keller abhängen könne und nicht um das Haus verlegen müsse. Eine Pumpe sei nicht zwangsläufig einzusetzen. Natürlich Wisse man, dass die Keller in den Häusern unterschiedlich genutzt werden. Im Einzelfall werde man Hilfe in Form von Einzelgesprächen anbieten.

 

Stadtverordneter Weiler fragte nach den Parkplätzen, die mit einer Standartbreite von 2,25 m angelegt würden. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem Parkplätze mit einer Breite von 2,35 m bzw. 2,45 m angelegt worden seien. Ferner habe er nicht erkennen können, ob nur Regenwasserkanäle oder auch Schmutzwasserkanäle auf die andere Hausseite verlegt werden müssen.

 

Herr Klingebiel führte aus, dass man auch Schmutzwasserkanäle durch das Haus führen könne. Längsparkplätze könne man in einer Standartbreite von 2,0 m anlegen. Der Standard würde in verschiedenen Städten auch unterschiedlich festgelegt. Für die Fliegerhorstsiedlung habe man sich auf ein Maß von 2,25 m geeinigt, da dieses Maß auch häufig im Bestand vorkäme.

 

Technischer Beigeordneter Mönter ergänzte, dass es sich im aktuellen Problemfall nicht um Senkrechtparkplätze handele, hier lege man Längsparkplätze an.

 

Sachkundiger Bürger Sontopski fragte nach der Dauer der Verfügbarkeit der vorhandenen Abwasserkanäle. Zudem fragte er, ob das Regenwasser gepumpt werden müsse und ob die Einzelgespräche für die Bürger kostenfrei seien.

 

Herr Kliengebiel antwortete, dass die anfallende Wassermenge bei dieser Häuserzahl übersichtlich sei und nicht gepumpt werden müsse. Die vorhandenen alten Leitungen würden zu unterschiedlichen Zeiten aus der Nutzung genommen. Dies ergebe sich aus dem fortlaufenden Planungsprozess. Eine generelle Antwort hierzu gebe es nicht. Die Beratung in Einzelfällen sei nicht mit Kosten für die Betroffenen verbunden.

 

Stadtverordneter Graf gab zu bedenken, dass die eingeplanten Schikanen Parkraum verkleinern würden und bat um anderweitige Lösung. Zusätzlich fragte er nach, ob es in der Siedlung nicht auch Teile mit Einkanalleitungen gebe.

 

Dies verneinte Herr Klingebiel. Aus den Bestandsplänen ergebe sich eine ausschließliche Ausführung im Trennkanalsystem. Die geplanten Parkkanzeln nehmen zwar Raum in Anspruch, es würden jedoch 35 Parkplätze geschaffen und darüber hinaus Parkmöglichkeiten auf der eigenen Grundstückszufahrt, welche bisher nicht bestanden hätten. Hierdurch werde der Parkdruck erheblich reduziert und eine bedarfsgerechte Parkraumschaffung erreicht.

 

Ausschussvorsitzender Paulus bedankte sich für die Ausführungen und stellte den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.