Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der maximalen Gebäudehöhen und des Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der maximalen Höhe der baulichen Anlagen werden antragsgemäß erteilt.

 

 


Stadtverordnete Brandt erklärte, dass die Bürgerliste dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Die Gründe habe sie bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Der Vorschlag sei zu unausgegoren. In der Vergangenheit sei das LBBZ häufig durch Lärmbelästigung aufgefallen. Man müsse der Verwaltung und dem LBBZ glauben, dass dies nicht mehr der Fall sei. Die Bürgerliste wolle sich nicht gegen das Unternehmen richten, aber man müsse die Interessen der Bürger im Auge behalten. Durch die Abstimmung darüber, dass sich das Unternehmen erweitern dürfe, nehme man die Lärmbelästigung in Kauf.

 

Stadtverordneter Speuser stimmte zu, dass die Interessen der Bürger wichtig seien. Nichtsdestotrotz sei der Immissionsschutz Teil der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren. Es sei daher falsch, dem Unternehmen an dieser Stelle Steine in den Weg zu legen.

 

Stadtverordneter Kravanja führte aus, dass das LBBZ eine gute und für Geilenkirchen wichtige Firma sei. Die Diskussion über die Lärmbelästigung sei bereits mehrere Wochen alt. Die Lärmbelästigung sei faktisch noch vorhanden, weil die Tore stets offen bleiben würden. Ihm fehle der Glaube daran, dass man dies im weiteren Verfahren ändern könne. Vor diesem Hintergrund könne er nicht guten Gewissens zustimmen.

 

Stadtverordneter Wolff erklärte, dass die Lärmbelästigung mit der anstehenden Entscheidung nichts zu tun habe. Hier entscheide man ausschließlich über die erlaubte Höhe des Gebäudes, nicht aber über die Lärmimmission. Die Firma müsse sich an die bestehenden Regelungen zur Lärmimmission halten, andernfalls müssten entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Es sei fatal, dem LBBZ an dieser Stelle die Erweiterung zu verweigern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.