Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 entlastet.

 

  1. Der Bürgermeister wird gebeten, den festgestellten Jahresabschluss 2017 samt Anlagen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der festgestellte Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Bürgermeister Schmitz nahm aufgrund seiner Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.

 

Stadtverordneter Hoffmann wies darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt seit dem Haushaltsjahr 2016 kritisiere, dass die EDV-Anwendungen nicht überprüft würden. Es handle sich um einen gravierenden Mangel. Aus diesem Grund werde er seine Zustimmung nicht erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.