Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 63.1 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Befreiung von
der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe wird antragsgemäß erteilt.
Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 63.1 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Befreiung von
der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe wird antragsgemäß erteilt.