Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63.1 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe wird antragsgemäß erteilt.

 

 


Herr Rainer Jansen verwies auf das der Einladung beigefügte Kartenmaterial und fragte nach, ob für das Nachbargrundstück nicht ebenfalls bereits jetzt eine gleichlautende Befreiung erteilt werden könne.

Herr Alexander Jansen führte aus, dass zurzeit nicht feststehe, wie das Nachbargrundstück bebaut werde. Unter Umständen werde hier zur Bebauung des Grundstückes ein Bauantrag gestellt, der die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalte und somit eine Befreiung entbehrlich mache. Die Notwendigkeit einer Befreiung bedürfe eines konkreten Antrages und sei eine Einzelfallentscheidung.   


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.