Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 116 wird aufgestellt.

 

Es wird beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.