Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 116 wird aufgestellt.
Es wird beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.