Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Stadtverordneter Weiler stellte einen Fragenkatalog zur Aufstellung über die Nebenkosten der Bürgerhäuser vor. Zunächst fragte er, ob es möglich sei, die Größe der in den Bürgerhäusern genutzten Flächen und die Verbrauchswerte nachzureichen. Das Ziel sollte es sein, eine Vereinheitlichung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen. Darüber hinaus fragte er nach, inwiefern die Mietwohnungen im Bürgerhaus in Grotenrath berücksichtigt worden seien. Zuletzt fragte er nach, ob überhaupt Grundsteuer auf Gebäude anfallen würde, die im Eigentum der Stadt liegen würden.

 

Herr Goertz antwortete, dass die Flächengrößen und Verbrauchswerte nachgereicht werden könnten. Es sei jedoch zu hinterfragen, ob dies nicht einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand erzeugen würde. Er bat um Konkretisierung, auf welche Flächen und auf welchen Zeitraum sich die Angaben beziehen sollen.

Zum Bürgerhaus in Grotenrath gab er an, dass die Mietwohnungen Zwischenzähler besäßen. Die Nebenkosten würden separat mit den Mietern abgerechnet.

Genauere Angaben darüber, bei welchen Gebäuden Grundsteuer anfalle und wie diese umgelegt werde, könne er nachreichen.

 

Stadtverordneter Paulus wies darauf hin, dass das Bürgerhaus in Grotenrath einen Sonderstatus besäße. Die Räumlichkeiten würden überwiegend vom Schützenverein genutzt und seien zum Großteil auf eigene Kosten von diesem saniert worden. Es müsse hinterfragt werden, ob dies in der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden könne.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen erklärte Herr Goertz, dass die Art der Nutzung ausschlaggebend dafür sei, ob Grundsteuer abgeführt werden müsse, oder nicht. Dies werde er allerdings nochmal überprüfen.

 

Stadtverordneter Weiler konkretisierte seine Anfrage; er bat um die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre und um die Flächengrößen der Hauptveranstaltungsflächen.