Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen wird erteilt.


Auf Nachfrage von Herrn Ronneberger, in welcher Weise die mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführten Gespräche dokumentiert worden seien, teilte Herr Brunen mit, dass jeweils ein Gesprächsprotokoll gefertigt und zu den Akten genommen worden sei.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.