Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der erneuten Offenlage wird gemäß beigefügtem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen beschlossen.


Herr Rainer Jansen bat im Sinne der Rechtssicherheit der Bauleitpläne darum, dass im Abwägungsvorschlag auch dann alle Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgeführt werden sollten, wenn sie keine Stellungnahme abgegeben hätten. Herr Michael Jansen erläuterte, dass es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gebe. Beim konkreten Abwägungsvorschlag sei aber ein Inhaltsverzeichnis beigefügt, aus dem die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange hervorgehen sollten. Er machte deutlich, dass anhand der von der Verwaltung dem Ausschuss vorgelegten Unterlagen fehlerfrei abgewogen werden könne.

 

Weiterhin führte Herr Rainer Jansen an, dass aufgrund der noch laufenden Offenlage kein Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen herbeigeführt werden könne, sondern lediglich die Kenntnisnahme erfolgen könne. Herr Ausschussvorsitzender Conrads erläuterte, dass gemäß der Beschlussvorlage nur über die bisher eingegangenen Stellungnahmen vorberatend abgestimmt werde. Die Abwägungsbeschlussfassung werde dann nach Abschluss der Offenlage in der Ratssitzung am 24.06.2020 über alle Stellungnahmen erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.