Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt
Geilenkirchen (Gewerbegebiet Fürthenrode) hinsichtlich der Bebauung außerhalb
der Baugrenzen und der Bebauung einer als Parkplatz festgesetzten Fläche wird
antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.