Beschluss:
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt
Geilenkirchen (Gewerbegebiet Niederheid) hinsichtlich der Überschreitung der
festgesetzten Baugrenzen, der Inanspruchnahme einer Fläche, die zum einen von
der Bebauung freizuhalten ist und für die zum anderen Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt sind, werden
antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.