Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Wahl zur Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 und die Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 werden nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG NRW für gültig erklärt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.