Die Wahl zur Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020
und die Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 werden
nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG NRW für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Die Wahl zur Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020
und die Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 werden
nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG NRW für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.