Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen für den im Lageplan dieser Vorlage gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Vor dem Einstieg in die Beratungen bat der Ausschussvorsitzende Herrn Dreßen, das Projekt vorzustellen.

Herr Dreßen bedankte sich zunächst für die Möglichkeit, das Projekt im Ausschuss vorstellen zu können. Anschließend gab er einen Überblick über den Anlauf der Projektvorstellung. Die zur Darstellung eingesetzte Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Future-Flats Geilenkirchen GmbH(www.future-flats.de) sei gleichzeitig Projektentwickler und Investor, um sich nicht dem Diktat von externen Investoren unterwerfen zu müssen. Bereits beim Abriss der abgängigen Bestandsbebauung habe man nach ökologischen Grundsätzen verfahren und das Abbruchmaterial vor Ort zerkleinert und für die Weiterverwendung gelagert, um unnötige Transporte zu vermeiden. Geplant seien vier zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss in Holzbauweise mit begrünten Flächdächern zur Verbesserung des Mikroklimas. In der geplanten Tiefgarage sei auch ein mit Regenwasser betriebener Waschsalon für die Bewohner denkbar. Durch die Installation einer Solaranlage soll Strom selbst produziert und über ein „Mieterstrommodel“ genutzt werden. Es seien insgesamt 32 Wohneinheiten in den Erd- und I. Obergeschossen für 1-2 Personenhaushalte mit ca. 50 m² Wohnfläche und 8 Wohneinheiten mit ca. 80 m² Wohnfläche für 2-3 Personenhaushalte in den Staffelgeschossen in barrierefreier Ausführung geplant. Alle Gebäude seien zudem mit Aufzügen ausgestattet. Die Tiefgarage werde über den Pappelweg erschlossen. Die geplanten Fahrradunterstellplätze sollen von ihrer Positionierung her zur verstärkten Nutzung von Fahrrädern anregen. Als Mieter wünsche man sich einen Mix aus jungen und alten Bewohnern mit einer Affinität zu einer ökologischen und nachhaltigen Lebensführung mit der Bereitschaft, möglichst auf einen eigenen PKW zu verzichten. Deshalb habe man bei der Planung einen Stellplatzschlüssel von 1:1 zugrunde gelegt.

 

Das vorgestellte Konzept fand fraktionsübergreifend eine breite Zustimmung, wobei im weiteren Verfahren sicherlich noch zu lösende Detailfragen hinsichtlich des Stellplatzschlüssels und der Einbindung in die Bestandsbebauung –insbesondere des Hauses D- zu klären seien. 

Auf Nachfrage teilte Herr Dreßen mit, dass das Projekt nicht mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werde und keine Sozialwohnungen geschaffen würden. Hinsichtlich der geplanten Wohnungsgrößen habe man sich an dem in der Wohnungsmarktanalyse für den Kreis Heinsberg prognostizierten Bedarf orientiert. Man kalkuliere mit einem Mietzins von ca. 10 – 11 €/m², wobei der eigenproduzierte Strom ca. 10 – 15 % unter dem marktüblichen Preis abgegeben werden könne und somit den höheren Mietpreis teilweise kompensiere.         

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.