Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen für den im Lageplan dieser Vorlage gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.