Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Ergänzungssatzung Lindern, Winkelstraße, wird aufgestellt. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange verabschiedet.

 


Herr Rainer Jansen ging auf die vorgesehen Begrünungsmaßnahmen ein und stellte heraus, dass der Verpflichtung zur Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen nicht immer nachgekommen werde. Er schlug daher vor, anstelle solcher Maßnahmen entsprechende „Ablösebeträge“ zu zahlen oder die Maßnahmen zu bündeln und an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet zu konzentrieren. Vielleicht könne in diesem Zusammenhang ein „Bürgerwald“ entstehen.

 

Herr Alexander Jansen erklärte hierzu, dass laut Gesetz die Ausgleichsverpflichtungen an Ort und Stelle, also dort, wo der Eingriff in Natur und Landschaft vorgenommen werde, umzusetzen seien.

 

Darüber hinaus biete das so genannte Ökokonto die Möglichkeit, eine Bündelung von Maßnahmen vorzunehmen. Auf diesem Konto dokumentiere man die Ausgleichsmaßnahmen ähnlich wie auf einem Bankkonto. Man habe dadurch die Möglichkeit, zusätzlich getroffene Begrünungsmaßnahmen dem Konto mit „Ökopunkten“ gutzuschreiben. Dieses Konto könne auch entsprechend belastet werden, wenn im Einzelfall die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sei.

Allerdings, so betonte Herr Alexander Jansen, würde dieses Konto in erster Linie kommunalen Vorhaben und Maßnahmen, die auf der Grundlage des Forstwirtschaftsplanes getroffen werden, dienen.

 

Auf entsprechende Anfragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder führte Herr Jansen weiter aus, dass eine Kontrolle bei Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen schwierig sei, da diese im so genannten Freistellungsverfahren abgewickelt werden und somit eine baurechtliche Prüfung und eine anschließende Bauzustandsbesichtigung entfalle.

Im vorliegenden Falle habe man es allerdings mit einer Satzungsänderung zu tun, die im Falle einer Bebauung der Grundstücke auch ein Baugenehmigungsverfahren nach sich ziehe und entsprechende Bauzustandsbesichtigungen, so dass eine Kontrolle darüber, ob Begrünungsmaßnahmen getroffen würden oder nicht, in jedem Fall gegeben sei. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0