Herr Jochen Tichelbäcker stellte den ersten Entwurf einer Stellungnahme zum formellen Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vor. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.  Zusammenfassend stellte Herr Tichelbäcker dar, dass der Regionalplan sich an die Entwicklung „Future Site InWest“ anpassen müsse. Dazu müsse man die bestehenden ASB erweitern und neue ASB ausweisen. Zudem müsse man für eine Verbesserung der Infrastruktur sorgen. Er wies darauf hin, dass ein Beschluss über die endgültige Stellungnahme in der Stewi-Sitzung am 25. August 2022 zu fassen sei, da die Frist zur Abgabe der Stellungnahme an die Bezirksregierung am 31. August 2022 auslaufe. 

 

In der sich anschließenden Diskussionsrunde machte Herr Kleinen deutlich, dass er eine Hochstufung der L228n in die Priorität 1 für dringend erforderlich halte und bat um entsprechende Ergänzung in der Stellungnahme.

 

Herr Bani-Shoraka stellte heraus, dass man nicht noch mehr Flächen versiegeln dürfe. Es würde das Siedlungsbild und die Wohnorte negativ beeinträchtigen.

Herr Kauhl kommentierte, dass die Ausweisung neuer Gebiete wichtig und unumgänglich sei. Man müsse wachsen, um auch in Zukunft Steuereinnahmen zu regenerieren. Dazu müsse die Infrastruktur nun geplant werden.

 

Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld stellte heraus, dass es bei der Ausweisung von ASB darum gehe, wie sich das Stadtgebiet planerisch entwickeln könne. Sie wies in diesem Zusammenhang auf die Städte Heinsberg und Hückelhoven hin, die bereits über mehrere ASB verfügen. Sie betonte, dass eine Ausweisung als ASB keinesfalls Baurecht schaffe, dies könne nur eine unmittelbare Aufstellung eines Bebauungsplans. Eine Ausweisung einer Fläche als ASB bedeute lediglich, dass innerhalb der nächsten 15-20 Jahre dort Baugebiete entwickelt werden könnten. Zudem sei die Entwicklung von Bauland innerhalb des ASB für die Stadtverwaltung deutlich einfacher, da sie an weitaus geringere Bedingungen geknüpft sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rainer Jansen teilte Herr Tichelbäcker mit, dass es keine Priorisierung bei den ASB gebe, sie seien in der Stellungnahme lediglich nach der Einwohnerzahl sortiert.

Herr Schumacher wies darauf hin, dass die Schließung von Baulücken vorangetrieben werden solle.

Herr Franken erkundigte sich nach der Verkehrswegeführung in Gillrath. Herr Tichelbäcker stellte klar, dass die Straßenplanung grundsätzlich nicht Aufgabe des Regionalplans sei. Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld ergänzte hierzu, dass man lediglich die Landstraßen L364n und L228n sowie die Kreisstraße K24n trotzdem mit in die Stellungnahme aufgenommen habe, da diese Straße für das Industriegebiet Lindern von großer Bedeutung seien und man auf allen Wegen hierauf aufmerksam machen wolle.

 

Herr Ronneberger erkundigte sich nach dem Sachstand der L341 n. Hierzu wurde mitgeteilt, dass bisher noch keine Planungen abgeschlossen seien. Derzeit sei die Erstellung eines Verkehrsgutachten durch die FSI veranlasst worden. Wichtig sei allerdings, dass zunächst die Straßenplanung abgeschlossen sei und erst dann die Gewerbeflächen realisiert würden.