Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 106 der Stadt Geilenkirchen (Erweiterung Gewerbegebiet Niederheid) hinsichtlich der Überschreitung der der zulässigen, maximalen Höhe baulicher Anlagen über dem vorhandenen Gelände wird antragsgemäß erteilt.

 


Frau Karls-Deußen erkundigte sich danach, wozu ein Gartenbaubetrieb eine Produktionshalle benötige. Frau Köppl teilte mit, dass das betroffene Unternehmen zukünftig Steinprodukte selber herstelle.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.