Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                         


Herr Schütt von dem Planungsbüro VDH stellte das Vorhaben der Firma Davids vor. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Schütt erläuterte die Lage des Plangebiets, das Vorhaben und den Flächennutzungsplan. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf dem bereits vorhandenen Betriebsgelände errichtet werden. Derzeit werde die Fläche als Deponie und als Ökoplantage zur Holzgewinnung genutzt. Die Unterkanten der Solarmodule sollen mindestens 1,10 m über dem Gelände errichtet werden, sodass darunter eine extensive Landwirtschaft betrieben werden könne.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.