Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 123 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.