Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 2652/2022
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 123 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.