Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt einstimmig, dass der Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wird.