Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 123 der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wird.