Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen ändert den Paragrafen § 3 der Hauptsatzung dahingehend, dass die 13 Stadtbezirke zur nächsten Legislatur aufgehoben und das Amt der Ortsvorsteher/in ersatzlos gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 


Bürgermeisterin Ritzerfeld informierte, der Antrag habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2023. Die Umsetzung des Antrags sei bei positivem Beschluss erst zur nächsten Legislaturperiode möglich.

 

Stadtverordneter Benden führte zum Antrag aus, die beiden Anträge ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt 2023 seien dennoch außerordentlich wichtig. Man zeige den Bürgern somit, dass nicht nur in ihre Taschen gegriffen werde, sondern man auch im Rat bzw. in der Politik Einsparungen vornehme. Die Entwicklung des städtischen Eigenkapitals und die Haushaltsprognosen würden sich bis 2026 kontinuierlich verschlechtern. Erziele man in diesem Jahr noch ein Haushaltsergebnis von ca. minus 4 Mio. Euro, liege man 2026 bereits bei ca. minus 8 Mio. Euro. Das Eigenkapital sinke von ca. 90 Mio. Euro auf ca. 66 Mio. Euro. Berücksichtige man zusätzlich die corona- und ukrainebedingten Isolierungen sinke das Eigenkapital sogar auf ca. 48 Mio. Euro. Die Abschaffung der Ortsvorsteher sei nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, jedoch gebe es in allen Wahlkreisen direkt gewählte Ratsmitglieder, die als Ansprechpartner zur Verfügung ständen und sich bereits jetzt um Anliegen von Bürgern kümmern. Ortsvorsteher seien daher ein Luxus, den man sich gönne. Zudem seien die Ortsvorsteher der Bezirke weitestgehend Mandatsträger. Dies habe zur Folge, dass die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher eine doppelte Aufwandsentschädigung für die entsprechenden Ratsmitglieder darstelle. Diese seien jedoch ohnehin im Rahmen ihres Mandates Ansprechpartner/in von Bürgern. Im Bezirk Hünshoven, Bauchem und Innenstadt würden beispielsweise mind. 5 Ratsmitglieder wohnen. Zudem sei das Rathaus in unmittelbarer Umgebung. Es erschließe sich somit nicht, wozu der Bezirk zusätzlich einen Ortsvorsteher benötige. Man wolle mit diesem Antrag daher ein Zeichen setzen. Dies geschehe so frühzeitig, damit Rat und Verwaltung planen können.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, aus Sicht der Verwaltung sei dies eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Ortsvorsteher würden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten, da sie Interessen und Begehren von Bürgern bündeln und der Verwaltung dadurch viel Arbeit abnehmen würden. Dennoch habe die Fraktion in vielen Punkten Recht. Die Aussage, Ratsmitglieder seien ohnehin Ansprechpartner für Bürger, sei richtig. Die Verwaltung wisse, dass auch alle Stadtverordneten den Bürgern zu Verfügung stehen, dennoch seien die Leistungen der Ortsvorsteher umfangreich. Einige Ortsvorsteher seien geforderter als andere, dies sei von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Aus Sicht der Verwaltung zahle sich der Einsatz von Ortsvorstehern im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung dennoch aus.

 

Stadtverordneter Benden meinte, Bürgermeisterin Ritzerfeld gebe der Fraktion in vielen Punkten Recht. Jedoch sei die Feststellung über die Aufgaben der Ortsvorsteher falsch. Diese rufe man lediglich für Dinge, wie Straßenbenennungen an. Als Ratsmitglied werde man zudem ebenfalls für Angelegenheiten angerufen, für die man rausfahren und sich vor Ort umsehen müsse. Dafür bekomme jedes Ratsmitglied eine Aufwandsentschädigung. Ratsmitglieder, die Ortsvorsteher seien, bekommen eine Doppelte. Es gebe viele Kommunen in NRW und auch im Kreis Heinsberg, die auf Ortsvorsteher verzichten. Man könne an dieser Stelle somit ein Zeichen setzen. 

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.