Beschluss:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen – Süggerath - „Auf dem Tecker“ wird hinsichtlich der Traufhöhe für das Bauvorhaben, entsprechend den Planunterlagen in Anlage A, befreit.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 


Stadtverordneter Speuser sagte, man müsse sich für die Zukunft andere Vorgehensweisen für Befreiungen von Festsetzungen der Bebauungspläne hinsichtlich der Traufhöhen überlegen. Da die zugrundeliegenden Bezugspunkte sehr ungünstig liegen würden, würden viele Bauende Befreiungen beantragen. Aktuell würden Antragstellende dabei einzeln an die Verwaltung herantreten müssen. Er fragte zudem, ob der zugrundeliegende Bebauungsplan so sinnvoll sei, da es bisher viele Anträge für Befreiungen gegeben habe.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, vorliegend gehe es lediglich um die großen Höhenunterschiede an Gefällen, die man beim Bau berücksichtigen müsse, nicht um den gesamten Bebauungsplan.

 

Beigeordneter Scholz nahm den Hinweis von Stadtverordnetem Speuser zur Kenntnis.