Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen

 

a)        den Bebauungsplan Nr. 124 der Stadt Geilenkirchen gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und

b)        die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und

c)        die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.


Herr Schimmelpfennig von der Franziskusheim gGmbH stellt kurz vor, warum nun die Notwendigkeit bestehe, einen neuen Standort für das Franziskusheim zu realisieren.

 

Bereits seit 20 Jahren werde das Alten- und Pflegeheim auf Burg Trips betrieben. Aufgrund des Alters und des vorhandenen Sanierungsbedarfs des Gebäudes und um auch zukünftig nachhaltig wirtschaften zu können, wolle man nun einen Neubau an der Gotzenstraße realisieren.

 

Im Anschluss stellte Herr Dr. Suder von der Planungsgruppe MWM den Bebauungsplan Nr. 124 „Franziskusheim“ und die 83. Änderung des Flächennutzungsplanes in Geilenkirchen- Bauchem vor. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Suder stellte kurz die Lage des Plangebietes vor. Er erklärte, dass auf einer Fläche von ca. 0,94 ha ein Seniorenheim sowie barrierefreie Altenwohnungen entstehen sollen. Die Erschließung erfolge über die Sittarder Straße. Stellplätze für Mitarbeitende und die Bewohner sind in einer Tiefgarage vorgesehen. Ein Besucherparkplatz ist im Osten des Plangebiets geplant.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrage ca. 2,5 ha. Derzeit ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. In der geänderten Fassung soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden. Im Regionalplan ist die Fläche bereits als „allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Vor diesem Hintergrund betonte Herr Dr. Suder, sei es nur konsequent und sinnvoll, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus zu erstrecken.

 

Abschließend ging Herr Dr. Suder noch auf die Zeitplanung des Verfahrens ein. Hierbei erklärte er, dass im Frühjahr 2024 die Offenlage der Pläne geplant sei. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Benden bestätigte Herr Dr. Suder, dass Dachbegrünung im Bebauungsplan festgesetzt sei.

 

Herr Kauhl erkundigte sich nach der Parkplatzsituation. Hierzu erläuterte Herr Dr. Suder, dass für die Mitarbeitenden sowie die Bewohner in einer Tiefgarage Stellplätze geplant seien. Weiter sei für Besucher im Osten des Gebietes ein Parkplatz geplant. Auch sei bereits hierzu eine Vorabstimmung mit der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg erfolgt. Weiter erkundigte sich Herr Kauhl danach, ob Solaranlagen im Bebauungsplan festgesetzt seien. Hierzu gab Herr Dr. Suder an, dass man diese bewusst nicht festgesetzt habe, um eine flexible Gestaltung der Energiegewinnung zu ermöglichen.

 

Frau Slupik erkundigte sich danach, zu welchem Zeitpunkt der Einzug des Franziskusheimes vorgesehen sei. Herr Schimmelpfennig sagte, dass ein Einzug für Ende 2025 geplant sei.

 

Abschließend wies Herr Pütz darauf hin, dass bei der Planung der Seniorenwohnungen auf die Barrierefreiheit zu achten sei und erkundigte sich danach, inwieweit dies bereits erfolgt sei.

 

Herr Schimmelpfennig erklärte, dass man großen Wert auf Barrierefreiheit lege. Konkret in den Planungen werde man dies jedoch erst im Baugenehmigungsverfahren aufnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.