Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen

 

a)      den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (77. Änderung) und

b)     die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und

c)      die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

 


Herr Kilian Inden von dem Planungsbüro RaumPlan stellte die 77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen – Gillrath – Bredriesch vor. Die Hierzu verwendete Power Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Inden erläuterte, dass das Plangebiet derzeit bereits teilweise erschlossen sei und bereits Ansätze von Bebauung vorhanden seien.

 

Weiter ging Herr Inden kurz auf die Standortwahl ein. Die alternativ dargestellten Standorte seien

aufgrund von Vorhandensein von Landschaftsschutzgebieten schwieriger umsetzbar gewesen.

 

Die nun realisierte Fläche „A“ habe zudem zur Verfügung gestanden. Die Fläche befinde sich im Außenbereich und werde derzeit landwirtschaftlich genutzt.

 

Nun soll die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.