Sitzung: 13.09.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 2850/2023
Beschluss:
1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
2. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß den Planunterlagen beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Einstimmig beschlossen.