Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlug dem Rat vor, dem Sportverein FC Germania 1910 Teveren e.V. auf dem Dach des im Bau befindlichen Sportheims Teveren die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik-Anlage laut beigefügtem Angebot der Firma Karl Jansen zu gestatten.

 

Der Verein finanziert die Anlage, übernimmt ihre Unterhaltung und Wartung und ist berechtigt, den Nutzen aus der Anlage zu ziehen. Der Verein kommt für die in der Zukunft liegende sachgerechte Demontage auf.

 

 

 


Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich, wer die Stromkosten der Bürgerhalle in Würm und im neuen Clubheim des Vereins Germania Teveren zahle.

 

Bürgermeister Fiedler wies darauf hin, dass in der Vorlage ein kleiner Fehler aufgetreten sei. Unter § 4 des Vertrags müsse es natürlich nicht Bürgerhalle sondern Vereinsheim heißen. Der Name des Vereinsvorsitzenden werde ebenfalls geändert.

 

I. Beigeordneter Hausmann erläuterte auf die Frage des Stadtverordneten, dass die Betriebskosten der Bürgerhalle in Würm vereinbarungsgemäß von Ortsvereinen getragen würden. Bei einigen Vereinen sei es jedoch so, dass die Stadt die anfallenden Betriebskosten zahle. Beispielhaft könne hier der FSV 09 Geilenkirchen genannt werden.

 

Stadtverordneter Hoffmann erwiderte, dass für ihn undenkbar sei, dass der Verein eine Photovoltaikanlage betreibe, davon profitiere und zusätzlich noch seitens der Stadt unterstützt werde.

 

I. Beigeordneter Hausmann warnte davor, den Verein in Teveren schlechter als andere Vereine in Geilenkirchen zu stellen. Der Verein finanziere die Photovoltaikanlage aus eigenen Mitteln, unter anderem mit einem Kredit der Kfw, der in den kommenden Jahren aus den erwirtschafteten Erträgen zurückgezahlt werde.

 

Stadtverordneter Benden gab dem I. Beigeordneten Recht, dass eine Ungleichbehandlung der Geilenkirchener Vereine tunlichst vermieden werden sollte. Dennoch werde der Verein die produzierte Energie erst selber verwerten können und später auch noch einspeisen. Dies lohne sich für den Verein sehr. Er rege noch an, unter § 1 Abs. 2 des Vertrags die sachgerechte Demontage und Entsorgung mit aufzunehmen.

Der Ausschuss stimmte diesem Vorschlag zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0