Sitzung: 04.07.2012 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 661/2012
Beschluss:
Der Rat verabschiedet den Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Stadtverordneter Benden erläuterte, dass seine Fraktion sich nach wie vor gegen die Maßnahme ausspreche und er an dieser Stelle die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zitieren wolle. Diese teile in ihrem Schreiben mit, dass „aus landwirtschaftlicher Sicht […] zu dem gesamten Vorhaben Bedenken (bestehen). Das Vorhaben widerspricht […] den Zielen des Ressourcenschutzes.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
5 |
Enthaltung: |
0 |