Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat verabschiedet den Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Stadtverordneter Benden erläuterte, dass seine Fraktion sich nach wie vor gegen die Maßnahme ausspreche und er an dieser Stelle die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zitieren wolle. Diese teile in ihrem Schreiben mit, dass „aus landwirtschaftlicher Sicht […] zu dem gesamten Vorhaben Bedenken (bestehen). Das Vorhaben widerspricht […] den Zielen des Ressourcenschutzes.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

5

Enthaltung:

0