Sitzung: 04.07.2012 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 662/2012
Beschluss:
Über die vorgelegten Stellungnahmen wurde gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
5 |
Enthaltung: |
0 |