Beschluss:

 

Über die vorgelegten Stellungnahmen wurde gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

5

Enthaltung:

0