Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 


Bürgermeister Fiedler bat Herrn Hanf nach vorne und gab ihm die Gelegenheit für eine kurze Vorstellung.

 

Herr Hanf erläuterte, dass die Kreissparkasse vor einem guten halben Jahr ihre Vorstellungen über eine kommunale Entwicklungsgesellschaft präsentiert habe. Es seien zwei Aspekte betont worden. Der Stadt würden sich neue Chancen und Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse bieten, insbesondere mit der Kreissparkasse als finanzstarkem Partner. Im Dezember vergangenen Jahres sei das Votum dann zugunsten der Kreissparkasse ausgefallen. Seitdem habe man in Zusammenarbeit mit Frau Nossek die Kooperation in ein rechtliches Konstrukt gekleidet. In fünf anderen Kommunen sei die Kreissparkasse seit mehreren Jahren Partner der Verwaltung, so dass ein breiter Erfahrungsschatz vorhanden sei. In dem Gesellschaftsvertrag seien beide Partner in der Rolle als Gesellschafter benannt. Auch im Aufsichtsrat gebe es die gleiche Rollenverteilung. Insgesamt würden aber die gleichen Interessen verfolgt. Diese seien mit wenigen Worten erklärt. Ziel sei, im Bereich der Wohnbebauung den Interessen und Bedürfnissen der Bevölkerung und eventuell Zuziehender zu begegnen. Die Kreissparkasse beteilige sich hier als Minderheitsgesellschafterin bspw. an der Erschließung. Grundsätzlich werde als Leitlinie das Wohl Geilenkirchens voran gestellt sowie die Vorstellungen der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin. Das konkrete Vorgehen wie auch die Vorteile seien in der damaligen Präsentation ausführlich dargestellt worden. Gerne stehe er für Fragen zur Verfügung.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass der Vorlage als Anlage die Marktanalyse und der Gesellschaftsvertrag beigefügt gewesen seien. Er könne versichern, dass alles sorgfältig geprüft worden und intensiv diskutiert worden sei. Der Vertrag entspreche vollumfänglich den Vorstellungen der Stadt. Hervorheben wolle er das bemerkenswerte Engagement und die bewundernswerte Detailfreude, mit denen sich Frau Nossek der Materie zugewandt habe. Daher könne er mit großer Gewissheit sagen, dass der Vertrag für beide Seiten die größtmögliche Sicherheit und Einflussmöglichkeiten biete.

 

Stadtverordneter Benden erläuterte, dass die Skepsis seiner Fraktion gegenüber der Gründung einer Entwicklungsgesellschaft kein Geheimnis sei. Eine Entwicklungsgesellschaft wolle auch immer etwas entwickeln. Vor diesem Hintergrund sei von Interesse, ob bspw. eine Bedarfsanalyse erstellt worden sei. Darüber hinaus sei fraglich, wie die Gesellschaft in die Entwicklung einsteige bzw. wie der Bedarf gefiltert werde. Des Weiteren frage er in Richtung Verwaltung zum § 8 des Gesellschaftsvertrags, woran sich das Stimmverhalten als Gesellschafterin orientiere, wenn eine einheitliche Stimmabgabe notwendig sei. Er fragte weiter, wer die Stadt Geilenkirchen als Gesellschafterin vertrete. Hierzu werde in der Vorlage nichts gesagt. Letztlich sei das Gebilde der Entwicklungsgesellschaft aus der Not geboren, da die Stadt aufgrund der Haushaltssicherung eine eigenständige Entwicklung von Flächen nicht mehr leisten könne. Wenn sich die Stadt in den kommenden Jahren saniere, sei für ihn fraglich, ob es für diesen Fall neben dem § 15 eine weitere Ausstiegsmöglichkeit gebe bzw. welche Möglichkeiten die Stadt im Jahr 2023 habe.

 

Herr Hanf antwortete, dass Herr Benden ein entscheidendes Wort benutzt habe: Bedarf. Die Kreissparkasse berate ihre Kunden in der Regel bedarfsorientiert. Für die Entwicklungsgesellschaft bedeute dies, dass auch Flächen bedürfnisorientiert nach den Vorstellungen der Verwaltung oder des Rates entwickelt würden. Die Aufgaben der Gesellschaft würden sich aus dem politischen Willen bzw. dem Willen der Bevölkerung ableiten.

Des Weiteren habe Herr Benden geäußert, dass die Gesellschaft aus der Not heraus geboren sei. Vor ca. 10 Jahren sei die Kreissparkasse die ersten Partnerschaften mit Kommunen in Form von Entwicklungsgesellschaften eingegangen. Diese Vereinbarungen seien nicht aus einer Notlage heraus entstanden, sondern seien für die Kommunen Selfkant, Gangelt und Wassenberg eine gute Entscheidung gewesen. Dies könne seitens der Kommunen sicher bestätigt werden. Die Zusammenarbeit stärke beide Partner und darüber hinaus könne die Kreissparkasse ihr jahrelanges Know-how in der Entwicklung von Flächen weitergeben.

Zur Kündbarkeit sei in den Vertrag ein Passus aufgenommen worden, der eine Zusammenarbeit bis 2018 festschreibe. Sollte innerhalb dieser fünf Jahre einer der Partner Gesprächsbedarf geltend machen, sei sicher der jeweils andere offen. Daneben sei die Stadt auch Mehrheitsgesellschafter mit der Möglichkeit, das vereinbarte Konstrukt jederzeit zu ändern. Der Vertrag sei insgesamt flexibel, so dass auch eine Weiterführung nach 2018 bis 2023 möglich sei.

Das Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung werde erfahrungsgemäß maßgeblich vom Aufsichtsrat bestimmt, der der Gesellschaft den politischen Willen vermittle.    

 

Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass in der Gesellschafterversammlung nach § 8 zwei Personen vertreten seien. Die seitens der Kreissparkasse entsandte Person halte 25 % der Anteile, die seitens der Stadt entsandte 75 %. Wie in § 8 Satz 2 gesagt werde, werde ein Gesellschafter durch eine von ihm zu bestimmende Person vertreten.

 

Stadtverordneter Volles erklärte, dass noch immer nicht klar sei, wer die besagte Person bestimme.

 

Herr Hanf meinte, dass er selbst für Kreissparkasse das Mandat übernehme.

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass der Rat die Person für die Stadt bestimme.

 

Stadtverordneter Wolff fügte hinzu, dass die Entsendung der Person in die Gesellschafterversammlung korrekterweise nicht in der Vorlage thematisiert werde. Schließlich sei die Bestimmung nicht Bestandteil des Gesellschaftervertrages.

 

Bürgermeister Fiedler verlas den § 8 Satz 2 des Gesellschaftervertrages erneut. Herr Hanf teilte mit, dass die Gesellschafter zudem Empfehlungen des Aufsichtsrates erhalten würden. Dadurch werde der politische Wille in die Gesellschaft transportiert.

 

Stadtverordneter Wolff warf ein, dass er die Forderung nach einer bedarfsgerechten Entwicklung seitens der Grünen noch ins rechte Licht rücken wolle. In seiner Haushaltsrede habe er bereits betont, dass eine bedarfsgerechte Entwicklung der Stadt richtig sei. Darüber hinaus werde dieser Punkt für jede Entwicklungsmaßnahme seitens der Bezirksregierung geprüft und müsse entsprechend nachgewiesen werden. Daher sei die Frage völlig überflüssig gewesen.

 

Stadtverordneter Kravanja verdeutlichte, dass die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft ursprünglich auch nicht im Sinne der Bürgerliste gewesen sei. Er sehe Gefahren in der Gründung eines Eigenbetriebes. Dennoch sei die Entscheidung im demokratischen Prozess für die Entwicklungsgesellschaft gefallen, so dass sich auch die Bürgerliste – unter Anerkennung des demokratischen Willens – aktiv an der Unterstützung der Gesellschaft beteilige und in einem ersten Schritt dem Gesellschaftsvertrag in dieser Form zustimme.

 

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die „Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH“ zu gründen. Der Entwurf des dazugehörigen Gesellschaftsvertrags wird verabschiedet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

1

Enthaltung:

1