Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die „Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH“ zu gründen. Der Entwurf des dazugehörigen Gesellschaftsvertrags wird verabschiedet.

 


Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob der Bürgermeister durch seine Aufsichtsratsfunktion und die Beteiligung in der Gesellschafterversammlung nicht eine Doppelfunktion wahrnehme und der Sitz in der Gesellschafterversammlung nicht an ein Ratsmitglied vergeben werden sollte.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass die Besetzung nicht unüblich sei und die Hauptverwaltungsbeamten in der Regel sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch in der Aufsichtsratssitzung zugegen seien. Er richte sich hier jedoch nach den Wünschen des Rates.

 

Stadtverordneter Wolff betonte, dass die Präsenz des Bürgermeisters sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Gesellschafterversammlung Sinn machen würde und die Situation nicht mit der einer Aktiengesellschaft vergleichbar sei. Er plädiere dafür, dass die Regelung so beibehalten werde.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz führte aus, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft nicht begrüßen würde, es derzeit aber keine Alternative gebe. Das Problem bestehe darin, dass der städtische Partner in der Entwicklungsgesellschaft überwiegend finanzielle Interessen habe und aufgrund dessen mehr entwickeln wolle, als der Rat befürworte. Die Kontrolle des Rates sei hier nicht wirklich vorhanden. Daher schlage er vor, dass im Vorfeld der Bedarf und die vorhandenen Flächen ermittelt würden. Nur so sei eine langfristige Planung und Entwicklung der Flächen möglich.

 

Stadtverordneter Wolff meinte, dass – wie in der Vergangenheit – auch zukünftig der Rat ausschließliche Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Entwicklung städtischer Flächen habe. Darüber hinaus seien die Planungen sehr langfristig angelegt. So sei die Entwicklung der Flächen in Hünshoven schon vor Jahren angestoßen worden. Der Stadtverordnete Dr. Evertz vermittle den Eindruck, als ob es sich hierbei um eine ad-hoc Entscheidung handele. Dies sei definitiv nicht der Fall.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen erklärte Bürgermeister Fiedler, dass der Sitz der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgelegt sei.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz wiederholte, dass er eine Bedarfsermittlung für unabdingbar halte. Dies gebe ein Flächennutzungsplan nicht her.

 

Stadtverordneter Kravanja betonte, dass ein Flächennutzungsplan nicht einfach so aufgestellt werde. Auch hier würden Bedarfe berücksichtigt und umfassende Planungen vor der Aufstellung vorgenommen.

 

Stadtverordneter Hoffmann bemerkte, dass die Fragen der Fraktion der Grünen besser in der Ausschusssitzung gestellt worden wären.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass aufgrund der Äußerungen des Stadtverordneten Dr. Evertz der Eindruck entstehen könne, dass die Verwaltung bei der Erarbeitung der Vertragsunterlagen zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft nicht sorgfältig genug gearbeitet habe. Er versichere jedoch, dass die Verwaltung das Optimum für die Stadt erreicht habe und die größtmöglichen Kontrollmöglichkeiten bestünden. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

4