Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

Der Bebauungsplan wird als Satzung verabschiedet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Fläche soll als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0