Sitzung: 11.02.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 207/2014
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der Traufhöhe antragsgemäß erteilt.
Der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Dachneigung wird antragsgemäß zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |