Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Kenntnisnahme:

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Ausführungen des Herrn Mönter zustimmend zur Kenntnis.


Technischer Beigeordneter Mönter nahm Bezug auf den am 10.09.2014 gefassten Ratsbeschluss (siehe Vorlage 085/2014), nach dem für die ehemalige Fliegerhorstsiedlung „Neu-Teveren“ eine Stadtumbaumaßnahme nach BauGB durchgeführt werden soll. Für die Durchführung wurden der Stadt Fördermittel (nach Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008) in Höhe von 25.830,00 € bewilligt. Hierbei handele es sich um eine Anteilsfinanzierung, bei der die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von 30 % zu tragen habe.

 

Zwischenzeitlich habe man mit der Eigentümerin der Liegenschaft (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BIMA) eine Konversionsvereinbarung und eine Kostenübernahmevereinbarung getroffen, wonach sich die BIMA mit 30 % an den Kosten beteiligen werde. Den Auftrag für die Konzepterstellung habe man am 24.02.2015 der Planungsgruppe MWM aus Aachen erteilt.

 

Herr Mönter betonte, dass in der heutigen Sitzung lediglich über den aktuellen Verfahrensstand informiert werde und ging davon aus, dass man in der nächsten Ausschusssitzung nach der Sommerpause konkrete Erkenntnisse vorstellen könne.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation, die auch Anlage zur Sitzungseinladung war, stellte Herr Mönter die Verfahrensschritte zur Konzepterstellung vor.

 

Die so genannte Fliegerhorstsiedlung Neu-Teveren sei in den 1950er Jahren zur Sicherstellung des Wohnbedarfs der auf der angrenzenden Airbase arbeitenden Bediensteten errichtet worden. Heute seien die Häuser überwiegend an Zivilpersonen vermietet. Da für die Liegenschaft kein Nutzungsbedarf des Bundes mehr bestehe, habe man auf der Grundlage eines Verkaufskonzeptes begonnen, einzelne Wohnhäuser zu veräußern.

 

Für die Erstellung des Stadtumbaukonzeptes müsse man zunächst die Ausgangslage erfassen und eine Bestandserhebung vornehmen. Hierbei würden siedlungsspezifische Angaben über Lage, Einwohnerzahl und Entfernung zur bzw. Anbindung an die Kernstadt herangezogen. Unter historischen Gesichtspunkten ergäbe sich, dass nach Abzug der britischen Streitkräfte des Pershing-Verbandes in 2012 der Bedarf an Militärwohnungen nicht mehr gegeben sei und die Siedlung nach heutigen Maßstäben so auch nicht mehr geplant und genehmigt werden würde.

 

Herr Mönter führte weiter aus, dass es an einer gewachsenen (dörflichen) Struktur sowie einer sozio-kulturellen Basis fehle. Darüber hinaus gebe es weder Einrichtungen der Nahversorgung noch kulturelle Einrichtungen bzw. Treffpunkte.

Das niedrige Miet- und Kaufpreisniveau habe zur Folge, dass es auf der einen Seite zu einem verstärkten Zuzug von sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen komme und andererseits ein hoher Leerstand (20 %) entstehe.

Nicht zuletzt gebe es einen Sanierungsstau sowohl bei privaten Gebäuden als auch bei der öffentlichen Infrastruktur.

 

Durch das Stadtumbaukonzept sollten daher die Grundlagen für eine nachhaltige Stadtteilentwicklung geschaffen werden. Die Konzeptinhalte würden zwar durch den Fördergeber vorgegeben. Dennoch erfolge die Entwicklung der Gesamtkonzeptionierung in Zusammenarbeit aller Akteure (Bewohner, Bürgerinitiativen, Stadt, BIMA, Fachplaner).

 

Insbesondere wurden die von der Bürgerinitiative Fliegerhorstsiedlung Neu-Teveren (BIFT-GK) gemachten Eingaben vom Planungsbüro berücksichtigt und von der Stadtverwaltung beantwortet.

Eine Fragebogenaktion habe guten Rücklauf gehabt.

 

Die folgende Definition der Zielrichtung liege der Konzepterstellung zugrunde:

 

-     Sanierung/ggf. Neustrukturierung als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung der Siedlung

-     Vermeidung städtebaulicher Missstände und mögliche Fehlentwicklungen in der sozialen Struktur

-     klimaverträgliche Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Anlagen, Reduzierung des CO²- Ausstoßes

-     Unterhaltung/Instandsetzung der Infrastruktur

-     Vermeidung weitere Leerstände

-     Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude, gleichzeitig Reduzierung des Umfangs der öffentlichen Infrastruktur.

 

Voraussichtlich werde man Näheres hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.08.2015 vorstellen können. 

 

Stadtverordnete Hensen teilte mit, dass über die Angelegenheit unter den Bewohnern der Siedlung immer wieder lebhaft diskutiert werde. Durch die Anwohner würde allerdings immer wieder die Sorge zum Ausdruck gebracht werden, dass man plötzlich aus der Siedlung wegziehen müsse, sobald die BIMA die Häuser verkauft habe.

 

Herr Mönter bestätigte, dass die BIMA nach wie vor bemüht sei, die Gebäude zu veräußern. Natürlich hätten dann die neuen Eigentümer die Möglichkeit, Eigenbedarf anzumelden. Seitens der BIMA wurde der Stadtverwaltung allerdings signalisiert, dass man diesbezüglich keine vollendeten Tatsachen schaffen werde. Darüber hinaus seien ja alle Bewohner im Verfahren der Erstellung des Stadtumbaukonzeptes mit eingebunden, so dass frühzeitig reagiert werden könne.