Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer Flüchtlingsunterkunft für bis zu 120 Personen am Standort „An der Friedensburg“ aufzunehmen. Grundlage für die Planung soll die in der Sitzung vorgestellt Modulbauweise sein.

Weiterhin sollen von der Verwaltung zwei weitere Standorte auf ihre Geeignetheit zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft geprüft und dem Ausschuss oder dem Rat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

Eine Gesamtkapazität von bis zu 250 Personenplätzen soll abgedeckt werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt  erteilte Herr Banzet Herrn Brunen das Wort.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen verwies zunächst auf die mit der Sitzungseinladung zugegangenen Unterlagen und informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass die Stadt Geilenkirchen aktuell 301 Flüchtlinge aufgenommen habe. Durch weitere Zuweisungen von 15 bis 20 Personen pro Woche prognostizierte er, dass bis Jahresende ca. 500 Flüchtlinge aufgenommen seien. Bisher habe man alle Personen in städtischen Häusern und Privatwohnungen unterbringen können. In der Fliegerhorstsiedlung in Teveren habe man 17 Wohneinheiten zur Unterbringung zur Verfügung gestellt.

 

Was das zum Kauf angebotene Gebäude im Gewerbegebiet Selka angehe, könne hierüber bereits in der nächsten Ratssitzung beraten und entschieden werden. Man gehe hierbei von Kapazitäten von bis zu 60 Personenplätzen aus.

Darüber hinaus habe man noch Mietverträge für zehn Wohnungen in Lindern schließen können; allerdings zeichne sich ab, dass die Kapazitäten des freien Wohnungsmarktes erschöpft seien. Man sehe daher lediglich noch die Möglichkeit, seitens der Stadt neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Verwaltung schlage daher vor, im Bereich der Bahn „An der Friedensburg“ eine Flüchtlingsunterkunft für 200 bis 250 Menschen zu errichten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter ging auf die Auswahl eines möglichen Standortes ein, wo man eine solche Unterkunft errichten könnte. Er führte aus, dass man zunächst von Randbedingungen ausgegangen sei, die sich aus den baulichen Anforderungen (Größe, Raumbedarf, Geschossigkeit) und dem damit verbundenen Flächenbedarf sowie den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben ergeben würden. Nicht zuletzt sei auch eine kurzfristige Bezugsfertigkeit von entscheidender Bedeutung.

Weiterhin habe man bei der Wahl des Standortes so genannte „weiche Faktoren“ herangezogen, wie z. B. die Erreichbarkeit, die Sozialverträglichkeit im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Umfeld, Größe und Verfügbarkeit, so dass man zu einer Favorisierung der Fläche am Bahnhof in (nächster Nähe zum Parkhaus) gekommen sei.

 

Zwecks Erstellung eines Bebauungskonzeptes habe man bereits Gespräche mit dem Geilenkirchener Architekturbüro Stefelmanns aufgenommen. Hierbei habe man zwei Gebäudetypen in Modulbauweise entwickelt. Diese Module könnten etagenweise so zusammengesetzt werden, dass Unterbringungskapazitäten von 20 – bis 30 Personen (pro Etage) entstehen würden. Man gehe von zwei bis dreigeschossigen Gebäuden ohne Keller aus.

Exemplarisch stellte Herr Mönter die Variante 1 vor und betonte, dass es sich hierbei lediglich um einen Entwurf handele und nicht um eine fertige Genehmigungsplanung.

 

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit stellte Herr Mönter heraus, dass man für den Bau von Aufwendungen in Höhe von vier Millionen € (grobe Kalkulation) ausgehe. Diesen Betrag könne man als Darlehen bei der NRW- oder KfW-Bank aufnehmen und sei in den ersten zehn Jahren zinslos. Nach dieser Kalkulation bewege sich der Aufwand etwa in Höhe der Abschreibung. Man gehe von einer sechzigjährigen Abschreibung aus. Nicht zuletzt sei man um eine langfristige Nutzung bemüht, denn neben der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft soll schon jetzt eine potenzielle Nachnutzung der Anlage mit berücksichtigt werden.

 

Stadtverordneter Wolff lobte die gute Konzepterstellung durch die Verwaltung. Er bevorzuge ebenfalls die modulare Bauweise und schätze diese auch als kostengünstig ein. Jedoch hadere man mit dem Gedanken, dass man sich auf lediglich einen Ort konzentriere. Vielmehr solle man am Standort „Friedensburg“ zunächst Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 100 oder 120 Personen schaffen und dann zwei bis drei weitere Orte auf ihre Eignung hin prüfen. So könne man die gewünschte dezentrale Unterbringung ermöglichen. Vielleicht könne man bis zur nächsten Ratssitzung hierüber schon ein Prüfungsergebnis vorlegen, da die Angelegenheit ja dringlich sei. 

 

Ausschussmitglied Benden stimmte Herrn Wolff zu und betonte, dass man in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit der dezentralen Unterbringung gemacht habe und diese unbedingt beibehalten sollte. Herr Mönter habe ein durchdachtes und gut vorbereitetes Konzept vorgestellt. Allerdings halte er die konzentrierte Unterbringung von 200 Menschen für problematisch. Außerdem gab er zu bedenken, dass eine Nachnutzung vor dem Hintergrund einer ungewissen Entwicklung fraglich sei. Zum einen könnte sich aufgrund politischer Bemühungen eine Besserung der Flüchtlingssituation einstellen und der Strom der Einwanderer abebben; zum anderen könnte man es aber auch mit einem langfristigen Bedarf an Unterbringung zu tun haben.

Eine Nachnutzung als seniorengerechte Wohnungen halte er aufgrund der störenden Nähe zur Bahn (potenzielle Lärmbelästigung) für fraglich. Dagegen könnte wiederum der unmittelbare Bahnanschluss für eine Nutzung als Studentenunterkunft sehr vorteilhaft sein.

 

Bürgermeister Fiedler warf ein, dass  man bei der Diskussion um eine zentrale bzw. dezentrale Unterbringung nicht außer Acht lassen dürfe, dass auch eine Betreuung der Flüchtlinge von Nöten sei. Eine zentrale Unterbringung vermeide lange Anfahrtswege und Pendelverkehre der Hausmeister. Darüber hinaus könne man sich die doppelte Errichtung von Räumen für Administration oder Heizungsanlagen sparen. Auch die Wahrung des sozialen Friedens sei bei einer dezentralen Unterbringung nicht automatisch gewährleistet. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten habe er die Erfahrung gemacht, dass man durch eine qualitative Betreuung sogar bei einer Gruppe von 350 Menschen den sozialen Frieden wahren könne. Er kam daher zu dem Schluss, dass eine intensive Betreuung und nicht die dezentrale Unterbringung entscheidend sei.

 

Stadtverordnete Hensen nahm Bezug auf die Anlage 1 der Sitzungseinladung und trug vor, dass es sich bei der Nr. 6 der Priorisierung um die Fläche an der Schule in Grotenrath handele. Die Schule Grotenrath sei aber Vereinsstätte vieler örtlicher Gruppierungen. Außerdem werde die Fläche als Festplatz (Festzelt) für verschiedene Dorffeste genutzt.

 

Stadtverordnete Brandt stimmte Herrn Bürgermeister Fiedler zu und ergänzte, dass die Integration der Flüchtlinge und die Akzeptanz in der Gesellschaft ausschlaggebend sei, ob das vorgestellte Konzept funktioniere, egal ob nun eine zentrale oder dezentrale Unterbringung angestrebt werde.

 

Ausschussmitglied Speuser hielt es im Hinblick auf die Situation am Limitenweg in Süggerath für erforderlich, die Zahl der Sozialarbeiter aufzustocken und hielt nach wie vor eine dezentrale Unterbringung für sinnvoller, um eine so genannte Gettoisierung zu vermeiden.

 

Bei der weiteren Diskussion zeichnete sich ab, dass man die Errichtung einer Unterkunft für 200 Personen ablehne. In diesem Zusammenhang zeigte Stadtverordnete Thelen auf, dass man bei mehreren Standorten auch Alternativen schaffe und so die Möglichkeit des Tauschs eröffne.

 

Im Hinblick auf den zu fassenden Beschluss gab Bürgermeister Fiedler zu bedenken, dass man von übergeordneter Stelle keine Richtwerte für die Unterbringung erhalte und man somit keine Vorgaben habe. Man dürfe keine Vergleiche ziehen mit den Erstaufnahmelagern. Er plädierte daher noch einmal dafür, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und zeigte damit verbundene Vorteile auf, wie Vermeidung doppelter Beheizungsanlagen, zusätzlicher Gemeinflächen und schlechter zu organisierende Betreuungsmöglichkeiten. Diese Vorteile solle man bei der Beschlussfassung schon aus haushälterischen Gründen berücksichtigen.

 

Abschließend stellte Herr Kohnen die Frage, ob man für die Anwohner der Friedensburg und des näheren Umfeldes eine Bürgerinfoveranstaltung abhalten solle.

 

Erster Beigeordneter Brunen hielt dies nicht für notwendig, da die Angelegenheit sowohl in den Ausschüssen als auch im Rat in öffentlichen Sitzungen behandelt und beschlossen werde und so die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0