Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

Die 68. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0