Sitzung: 09.12.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 421/2015
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe antragsgemäß erteilt.
Der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Dachneigung wird antragsgemäß zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |