Sitzung: 28.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 455/2016
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |