Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Auch die TOP 5 und 6 wurden gemeinsam beraten.

 

Herr Schnuis stellte anhand einer Präsentation den Planinhalt dar und ging zunächst detailliert auf die Flächenauswahl ein (s. Anl). Es gebe in Geilenkirchen einen überdurchschnittlichen Bedarf an Eigentum und Mietobjekten. Die Flächen A, B und D seien ökologisch wertvoll, was jedoch nicht außergewöhnlich sei, da innerörtlich liegende Brachflächen oft einen wertvolleren Bewuchs entwickelten als Flächen am Rand einer Ortslage. Gegen die Auswahl der Flächen 1 und 2 spräche die zu erwartende erhöhte Lärmbelästigung. Die Flächen C und 3 liegen beide an einer stark befahrenen Straße, hier ergäbe sich das Problem, dass die Flächen vom Ort abgetrennt und für Fußgänger problematisch zu erreichen wären. Fläche 5 wiese ebenfalls wertvolle ökologische Strukturen auf. Damit sei die nun ausgewählte Fläche 6 am besten geeignet, um Bauland zu entwickeln, da sie sich nah am Ortskern befinde und eine sinnvolle Abrundung des Ortes ermögliche. Zwar seien dort auch in gewissen Umfang Grünflächen vorhanden, überwiegend finde dort jedoch Ackerbau statt.

 

Herr Schnuis ging noch kurz darauf ein, dass die Teilfläche 2 der Flächennutzungsplanänderung Bauflächen zurück nehme, und erläuterte die geplante Erschließung anhand des Gestaltungskonzeptes, das ca. 44 Hauseinheiten vorsehe.

 

Herr Benden kam auf den Bedarf für Wohnbauflächen zu sprechen und merkte an, dass das Baugebiet größer als ursprünglich geplant ausgefallen sei. Er habe keine Gutachten gesehen, die den Bedarf belegen würden. Herr Schnuis erklärte, dass die erwähnten Gutachten in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung genannt worden seien und zitierte beispielhaft das Wohnbauförderungsprogramm und die Statistik zum demographischen Wandel (vgl. Seite 4 der Begründung zur 69. Flächennutzungsplanänderung). Auf entsprechende kritische Nachfrage von Herrn Benden räumte Herr Schnuis ein, dass ein konkreter Bedarf für die Ortslage Teveren nicht aus diesen Gutachten geschlossen werden könne. Herr Benden betonte, dass ein Bedarf an Wohnbaufläche für Teveren nie ermittelt worden sei.

Daher und wegen des Landschaftsschutzes – im Baugebiet sei ein Steinkauz heimisch und der Eingriff in Natur und Landschaft sei erheblich – sei er gegen das Baugebiet. Aufgrund noch vorhandenen fraktionsinternen Beratungsbedarfes werde sich seine Fraktion heute bei der Abstimmung enthalten.

 

Herr Winands meinte, dass aus seiner Sicht als sachkundiger Bürger aus Teveren die Fläche Nr. 6 die einzig vernünftige Wahl sei. Sicherlich könne der Bedarf an Wohnfläche nicht genau beziffert werden, es gäbe jedoch zahlreiche Anfragen beim Ortsvorsteher nach neuem Wohnraum. Viele bereits heute in Teveren ansässige Menschen würden gern ein Grundstück in dem neuen Baugebiet erwerben, außerdem sei das Baugebiet auch interessant für andere Bauwillige aus dem Geilenkirchener Stadtgebiet, die zum Beispiel in Hünshoven kein Grundstück mehr erhalten hätten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

4