Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Kravanja legte Herr Technischer Beigeordneter Mönter dar, dass die im Bebauungsplan aufgeführten 0,5 Stellplätze pro Grundstück sich auf den öffentlichen Straßenraum beziehen würden und für Besucher und öffentlichen Verkehr vorgesehen seien. Zusätzlich müsse für jedes Grundstück nachgewiesen werden, dass zwei Stellplätze auf dem Grundstück eingerichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0