Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Herr Stadtverordneter Benden legte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes seien, da es sich um ein Neubaugebiet im Landschaftsschutzgebiet handele. Landschaftsschutzgebiete sollten unantastbar sein. Im aktuellen Fall würden jedoch vordergründig wirtschaftliche Kriterien betrachtet und die Umwelt nachrangig behandelt werden. Es habe keine Bedarfsanalyse gegeben. Das Gebiet sei zu groß und reiche zu nah an den Rodebach heran. Ein so großes Baugebiet solle nicht ausgewiesen werden, insbesondere weil die Entwicklung der nahe gelegenen Fliegerhorstsiedlung noch nicht klar sei. Herr Stadtverordneter Benden kritisierte, dass die Interessen der Bewohner im Vordergrund stehen würden.

 

Herr Stadtverordneter Paulus erinnerte an den Bebauungsplan Sisbenden und eine damit verbundene Unterschriftenaktion für das nun diskutierte Baugebiet in Teveren, das nach dem Willen bestimmter Fraktionsmitglieder gegenüber Sisbenden hätte vorgezogen werden sollen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

4

Enthaltung:

0