Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

4

Enthaltung:

0