Sitzung: 17.02.2016 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 457/2016
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
4 |
Enthaltung: |
0 |