Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung verabschiedet.

Die Begründung, Stand 16.02.2016, wird verabschiedet und dem Bebauungsplan beigefügt.

 


 

Technischer Beigeordneter Mönter verwies auf den der Sitzungseinladung beigefügten Abwägungsvorschlag der Verwaltung und erklärte, dass es im Vergleich zur Beratung zur Offenlage keine Änderungen an dem Plan gegeben habe.

 

Auf die Frage von Frau Slupik, wann mit dem Abriss der Kirche zu rechnen sei, entgegnete Herr Mönter, dass die Kirche nicht in nächster Zukunft abgerissen werden solle. Für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung des Zentrums für Alten- und Tagespflege könne sofort nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes eine Baugenehmigung beantragt werden. Der zweite Bauabschnitt mit den geplanten Wohnungen könne natürlich erst nach Abbruch der Kirche erfolgen. Für den Abbruch sei die Genehmigung zwar schon erteilt worden, die Umsetzung werde aber erst Zug um Zug mit den geplanten Bauabschnitten erfolgen.

 

Herr Michael Jansen bestätigte, dass die Abbruchgenehmigung für die Kirche genau wie die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt sei, ein konkretes Zeitfenster aufzuzeigen, sei jedoch reine Spekulation.

 

Herr Rainer Jansen meinte, dass von Seiten der Franziskusheim gGmbH geäußert worden sei, dass erst einmal der Erweiterungsbau am Franziskusheim beendet werden solle, bevor in Bauchem Maßnahmen zur Umsetzung der Planung ergriffen würden.

 

Herr Dr. Plum bestätigte die zuvor getroffenen Aussagen unter Hinweis auf seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Franziskusheim gGmbH.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0